SCHIEßSTANDPORDNUNG
- Jeder Schütze muss sicherstellen, dass er weder sich selbst noch andere Personen gefährdet.
- Das Schießen unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen ist grundsätzlich untersagt.
Es gilt eine 0-Promille Regel. - Das Schießen ist ausschließlich auf die Zielscheiben gestattet. Das Schießen auf andere Gegenstände, Tiere oder Pflanzen ist ausdrücklich verboten.
- Beim Ausziehen des Bogens darf dieser nur in Richtung der Zielscheibe und auch nur so hoch gehalten werden, wie es für den Schuss auf die Zielscheibe erforderlich ist Der Schütze muss dabei sicherstellen, dass auch ein unabsichtlich ausgelöster Schuss nicht über die Zielscheibe hinaus geht.
- Das Spannen und Schießen mit dem Bogen, auch zu Übungszwecken, darf immer nur hinter der Abschusslinie, in gerader Richtung auf die Zielscheibe erfolgen und auch nur dann, wenn sichergestellt ist, dass sich niemand vor der Abschusslinie befindet.
- Schüsse sind nur entlang der Schießbahn direkt auf die Scheibe erlaubt. Querschüsse, absichtliche Schüsse über die Scheibe oder gar senkrecht nach oben sind nicht gestattet.
- Das Ziehen der Pfeile nach dem Schießen, darf nur nach vorheriger Absprache mit den Schützen aller Scheiben erfolgen. Erst dann müssen alle Schützen gemeinsam zu den Scheiben gehen und es ist darauf zu achten, dass bei Ziehen der Pfeile niemand gefährdet wird.
- Die Suche nach daneben geschossenen Pfeilen darf erst erfolgen wenn der Schießbetrieb vollständig eingestellt wurde. Eine unangemessene Beeinträchtigung des Schießbetriebs durch langwierige Suche ist zu vermeiden.
- Die Schützen haben sich vor der Aufnahmen des Schießbetriebs vom ordnungsgemäßen Zustand der Anlage zu vergewissern. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Zielscheiben Stabil stehen und vor Umfallen gesichert sind.
- Um Verwechselungen und Missverständnisse zu vermeiden hat jeder Schütze seine Pfeile mit Namen oder Initialen zu kennzeichnen. Die Verwendung von Pfeilen anderer Schützen ist, ohne deren Einwilligung, nicht gestattet.
- Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen Vereinsmitglieds oder in Begleitung eines, durch einen Trainer bzw. Erfahrenen Bogenschützen eingewiesenen, Erziehungsberechtigten schießen. Letzterer muss die Einhaltung der Platz- und Schießordnung sicherstellen.
- Nichtmitgliedern ist das Schießen nur unter Aufsicht eines volljährigen erfahrenen Vereinsmitgliedes oder eines Trainers/Trainerin gestattet.
PLATZREIFE
Zur die Erteilung der Platzreife, und somit zum unbegleiteten Schießen, ist der Nachweis zum sicheren Umgang mit dem Bogen und ausreichender Sachkunde ggü. Peter Busse oder Uwe Leiysnitzer sowie die Versicherung der Einhaltung der Schießstandordnung und Sicherheitshinweise erforderlich.